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Seit dem 1. Januar 1999 beträgt die Spekulationsfrist bei privaten Veräußerungsgeschäften 1 Jahr. Vorteilhaft für den Steuerzahler ist jedoch, dass nun die Verluste vorgetragen werden dürfen. Damit ermöglichen die Verluste von 1999 steuerfreie Gewinne in 2000 oder später. Als steuerfrei gelten nach einem Urteil des Bfh diejenigen Geschäfte, die nicht mit Sicherheit in der Frist von nun einem Jahr verkauft wurden. |
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Das Programm Daytrade findet nicht nur die steuerfreien Geschäfte, sondern es sucht strategisch durch ein Backtrackingverfahren bei mehreren Möglichkeiten diejenigen heraus, die den kleinsten steuerpflichtigen Gewinn oder den größten vortragbaren Verlust ergeben. Im dargestellten Beispiel liefert die strategische Suche (Bericht B) einen deutlich höheren vortragbaren Verlust als die Standardauswertung (Bericht A). |
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